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1. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen, selbst wenn es im Einzelfall eines ausdrücklichen Hinweises auf unsere Bedingungen ermangelt. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers. Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen zum Auftrag des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung als rechtsverbindlich. Die Lieferung gilt als vertragsgemäß, wenn der Käufer nicht binnen eines Monats vom Zugang der Lieferung schriftlich rügt, dass die Lieferung nicht der Bestellung oder der Auftragsbestätigung entsprochen habe.

2. Angebote sind freibleibend, Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers bindend.

3. Die in unseren Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben über die Beschaffenheit der Ware, insbesondere über Abmessungen, Gewichte, Typenbezeichnungen, Baujahr und technische Daten, gelten nur annähernd und sind unverbindliche Rahmenangaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wird von uns für die Leistung eine Zusicherung gegeben, so gilt diese noch als erfüllt, wenn sie um nicht mehr als ±5% abweicht. Wenn bei der Lieferung von Gebrauchtmaschinen dem Besteller Zeichnungen, Pläne und Anleitungen übergeben werden, geschieht dies nur servicehalber und ohne jegliche Verbindlichkeit für den Lieferer. Für solche Unterlagen übernimmt der Lieferer keine Gewähr oder sonstige Haftung. Unsere Angaben über Gewichte und Maße zum Zweck der Erstellung von Maschinen und Fundamenten sind unverbindlich. Es ist allein Sache des Bestellers, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

4. Lieferantenschutz bei Gebrauchtmaschinen: Unsere Angaben über Maschinenstandorte und Verkaufsinteressenten sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Sofern wir dem Besteller oder einem Interessenten ein Objekt zum Kauf nachweisen, verpflichtet er sich, Preis- und Abschlussverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf stehenden Objekte ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung selbst weder direkt noch indirekt oder durch Dritte, sondern ausschließlich durch uns zu führen. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen steht uns ein Schadensersatzanspruch zu.

5. Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig, Abschlagszahlungen können verlangt werden. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt oder unverschuldetes Unvermögen bei uns oder auf Seiten unserer Erfüllungsgehilfen, berechtigen uns, die Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben.

6. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers, Versicherung erfolgt auf seinen Wunsch und zu seinen Lasten. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht unsere Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

7. Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu bestellen:
- Hilfsmannschaften, wenn nötig, wie Handlanger, Kranführer und sonstige Facharbeiter mit dem von diesen benötigten Werkzeug
- alle Bau-, Stemm-, Maler- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten, einschließlich der dazu benötigten Baustoffe
- die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände wie z.B. Vergussmörtel, Schmiermittel und Hebezeuge
- Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Heizung und allgemeine Beleuchtung
- bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen.
Im übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Auftragnehmers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
Vor Beginn der Montage müssen die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Lieferteile sich an Ort und Stelle befinden und alle sonstigen Arbeiten so weit fortgeschritten sein, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Insbesondere müssen die Anfuhrwege und der Montageplatz auf Flurhöhe geräumt, das Dach gedeckt und Türen und Fenster eingesetzt sein. Sämtliche gespeicherten Daten sind vom Kunden so zu sichern, dass sie im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wiedererstellt werden können. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, insbesondere auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen des Montagepersonals zu tragen.

8. Wir leisten Gewähr binnen denjenigen Fristen und in solchem Umfang, als unsere Zulieferanten gewährleisten. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden nur in dem Zustand, in welchem sie sich befinden, und mit dem vorhandenen Zubehör verkauft. Dabei obliegen dem Lieferer grundsätzlich keine Nebenpflichten. Bei Gebrauchtmaschinen übernimmt der Verkäufer keine Gewähr dafür, dass die verkaufte Ware den in- und ausländischen Unfallverhütungsvorschriften oder anderen Sicherheitsnormen entspricht. Der Käufer hält hier den Verkäufer von einer eventuellen Haftung aufgrund des Gerätesicherheitsgesetzes frei. Macht der Käufer den Anspruch auf Minderung geltend und wird dieses Recht von uns bestritten, so ist er verpflichtet, den Betrag, um den er den Kaufpreis herabsetzen will, auf Notaranderkonto oder bei Gericht zu hinterlegen, bis über den Streit rechtskräftig entschieden ist oder wir die Auszahlung an den Käufer bewilligt haben. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 30 Tagen nach unserem Hinweis auf diese Klausel nach oder gibt er uns zur Beseitigung der Mängel nicht unentgeltlich die erforderliche Zeit und Gelegenheit, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Unsere Gewährleistungspflichten ruhen, solange der Käufer mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Bei Reparatur- und Wartungsarbeiten an Maschinen und Anlagen kann nicht garantiert werden, dass jedes mögliche Problem behoben werden kann, z.B. aus Mangel an Ersatzteilen und Spezialkenntnissen. Ein solcher Fall entbindet den Besteller nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages. Hat der Käufer oder Dritte eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, kann der Käufer nur von uns den Ersatz der hierfür notwendigen Kosten verlangen, wenn dieses wegen Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden geschah. Die Haftung und Gewährleistung des Verkäufers ist insoweit ausgeschlossen, als diese Arbeiten zu weiteren Schäden geführt haben.

9. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung, entgangenem Gewinn, Mangelfolgeschäden,  mittelbaren Schäden und Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und der Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Leistung zu zahlende Entgelt. Weiterhin beschränkt sich unsere Haftung auf dasjenige, was unserer Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der Höhe nach ist die Haftung auf unsere Versicherungssumme begrenzt. Schadenersatzforderungen gegen uns verjähren in 12 Monaten.

10. Die Preise verstehen sich in Euro. Bei abweichenden Vereinbarungen haben Zahlungen mit der Maßgabe zu erfolgen, dass bei Kursänderungen das ursprüngliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erhalten bleibt.                                                        Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Monate liegen, sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt des Versandes gültigen Preis zu berechnen. Zurückhaltung bei Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, Skonti bedürfen der Vereinbarung und werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Leistungen im Rückstand befindet. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 1% für jeden angefangenen Monat zu entrichten.

11. Waren werden unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen des Käufers ist der Verkäufer sowohl berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, als auch vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, in den genannten Fällen nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.

12. Schäden, die uns dadurch entstehen, dass der Besteller die Umsatzsteuervorschriften nicht einhält, hat der Besteller zu ersetzen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bielefeld. Wir sind auch berechtigt, unsere Ansprüche bei anderen Gerichten geltend zu machen. Vertragssprache ist deutsch. Es gilt nur deutsches Recht; das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Sofern einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind, bleiben die übrigen unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck entsprechen oder am nächsten kommen.